Religion & Religiöse Bildung
im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre
Religiös ist, wer sich zu einer Religionsgemeinschaft bekennt (s. ThBP S. 279)
Religiös ist, wer etwas gefunden hat, von dem er Halt und Orientierung erwartet.
2.1 Rechtliche & pädagogische Begründungen
Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG, KErzG) von 1922; zuletzt novelliert 2009 |
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Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen §2 ThürSchulG (2003) |
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2.2 Kultursoziologische Argumentation
2.3 Anthropologische Argumentation
Die fünf großen Kinderfragen: